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Teilnahmebedingungen für Camps und Tagesfahrten
Zu fast allen Veranstaltungen kann sich der Jugendliche selbstständig anmelden. Ausnahmen sind unsere Tagesfahrten, Wochenendcamps und gesondert gekennzeichnete Veranstaltungen.
1. Die Veranstaltungen finden statt, wenn der Aufwand der Organisation durch die Teilnehmerzahl gerechtfertigt ist. Über die Durchführung entscheidet der Verein.
2. Sollte für eine nicht stattfindende Veranstaltung bereits Geld gezahlt worden sein, so wird unter Vorlage eines entsprechenden Beleges (Quittung oder Kontoauszug - kein Einzahlungsdurchschlag) in der Begegnungsstätte Eberswalde der Betrag bar ausgezahlt.
3. Der Verein lädt die angemeldeten Interessenten schriftlich zu den Veranstaltungen ein, wenn diese zustande kommen. Es wird keine gesonderte Information an die Teilnehmer gegeben, wenn die Veranstaltungen nicht stattfinden. Dies betrifft ausschließlich Veranstaltungen, die schriftlich angemeldet werden müssen.
4. Für den Fall, dass aufgrund der Verhinderung von Referenten, Gesprächspartnern o.ä. Veranstaltungen ausfallen, übernehmen die Vereine keine Haftung für die dem Teilnehmer entstandenen Kosten (Anreise u. ä.).
5. Der Verein kann nicht beeinflussen, dass ausgewählte Veranstaltungen terminlich eng, weiter auseinander liegen oder sich überschneiden.
6. Sollte beim Zustandekommen der Veranstaltungen trotz Anmeldung nicht teilgenommen werden und dies nicht 10 Tage vorher dem Verein angezeigt werden, so behält sich der Verein vor, mind. 50% der Teilnehmergebühr einzubehalten bzw. im Nachhinein einzufordern.
7. Sollte der Teilnehmer wegen seines Verhaltens das Erreichen des Veranstaltungsziels gefährden oder unmöglich machen, ist der jeweilige Leiter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrages ist in diesem Fall ausgeschlossen.
8. Die An- und Abreise sollte weitgehend individuell erfolgen. In Ausnahmefällen ist ein Shuttleservice ab der Eisenbahnstr. 14 möglich.
9. Das Mitbringen und die Einnahme von alkoholischen Getränken und Drogen ist untersagt.
10. Das Rauchen, das Mitbringen von Feuerwerkskörpern, Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen und der Umgang mit Feuer ist während der gesamten Dauer der Veranstaltungen verboten.
11. Das Mitbringen von größeren Musikanlagen ist untersagt.
12. Sollte die Rückführung eines Teilnehmers wegen grober Verstöße gegen die Anordnungen der Betreuer bzw. der Haus- und Objektordnung oder wegen grob ungebührlichen Verhaltens notwendig werden, so tragen die Sorgeberechtigten die daraus entstehenden Kosten in voller Höhe. Über die Art der Rückführung entscheidet die Leitung der jeweiligen Maßnahme.
13. Kosten für Arztbesuche, vor allem Fahrtkosten, sind in voller Höhe durch die Sorgeberechtigten zu tragen, sofern nicht die Bedingungen für einen Krankentransport durch entsprechende Organisationen vorliegen und die Kosten durch Krankenkassen getragen werden.
14. Wer schuldhaft Schäden verursacht, wird gemäß gesetzlicher Bestimmungen zum Ersatz herangezogen.
15. Eine Haftung für den Verlust, Diebstahl oder Beschädigung am Eigentum der Teilnehmer wird übernommen, wenn dies den Betreuern ausdrücklich zur Verwahrung übergeben wurde. Die Betreuer entscheiden über die Zumutbarkeit der Annahme von Eigentum und über die Abgabe.
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